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Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick Das Berufsbild der Rettungsassistenten besteht erst seit 1989 und ist das einzig staatlich anerkannte nichtärztliche Berufsbild in der Notfallmedizin. Rettungsassistenten sind in der bodengebunden Rettung /Rettungswagen, Krankenwagen, Notarzteinsatzfahrzeug) als auch auf Rettungshubschraubern tätig. Das Betätigungsfeld ist sehr Abwechslungsreich aufgrund der Fülle von Aufgaben und der breiten Palette der Einsätze- angefangen vom Verkehrsunfall über den Herzinfarkt bis hin zu Kindernotfällen. Bis zum Eintreffen des Notarztes ist der Rettungsassistent mit seinem Kollegen für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen als auch der Stabilisierung lebenswichtiger Körperfunktionen zuständig. Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Rettungsassistent auch ausgewählte Medikamente verabreichen sowie die Intubation, Venenpunktion und die Elektroschocktherapie durchführen. Des weiteren können für den Arzt Medikamente als auch besondere Behandlungsmethoden vorbereitet werden und bei der Behandlung durch den Notarzt entsprechend assistiert werden. In ca. 80 % aller Einsätze wird der Rettungsassistent eigenverantwortlich ohne Notarzt tätig, denn nicht bei jedem Krankentransport und Rettungsdiensteinsatz ist ein Notarzt erforderlich. Deshalb setzt diese eigenverantwortliche Tätigkeit jedoch auch ein hohes Maß an Verantwortung, Können, und Wissen voraus. AUSBILDUNG zum RETTUNGSASSISTENT: (RA) ("Gesundheitsfachberuf") die Ausbildung zum -examinierten Rettungsassistenten- dauert in der Regel 2 Jahre und gliedert sich wie folgt auf: 1. schulische Ausbildung (mind. 1200 Std. / 1 Jahr) an einer "Berufsfachschule für Rettungsassistent" mit abschließender staatlichen Prüfung, gemäß "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistenten/innen" (-RettAssPrV- vom 7. November 1989). 2. praktische Ausbildung (mind. 1600 Std. ) an einer "Lehrrettungswache", mit abschließendem "Abschlussgespräch mit prüfendem Charakter" Verkürzungen der Ausbildung ist möglich, bei bestimmten medizinischen Vorbildungen: z.B. "Aufbaulehrgang" vom Rettungssanitäter zum Rettungsassistenten. Oder "Ergänzungslehrgang" vom Krankenpfleger/Schwester zum Rettungsassistenten ect. Ausbildungsvoraussetzungen: Vollendung des 18. Lebensjahres mind. Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung Gesundheitliche Eignung | |